Unverfälschter Fahrspaß

Weil das Original am meisten Freude bringt und Sicherheit uns wichtig ist, setzt sich Bosch eBike Systems für ein verantwortungsbewusstes, gesetzes- und regelkonformes eBiken ein. Denn Tuning von Pedelecs birgt Risiken: Mit getunten eBikes im öffentlichen Verkehr unterwegs zu sein, kann neben technischen auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Bosch-Gegen-Tuning

Was bedeutet Tuning überhaupt?

Mithilfe sogenannter Tuning-Dongles oder auch durch Chip-Tuning ist es möglich, die maximale Geschwindigkeit mit Unterstützung des Motors heraufzusetzen. Wer aber sein Pedelec manipuliert und die tatsächliche 25 km/h-Unterstützungsgrenze überschreitet, fährt rechtlich kein dem Fahrrad gleichgestelltes Elektrofahrrad mehr, sondern ein nicht zugelassenes Kleinkraftrad und muss auf öffentlichen Straßen entsprechende Auflagen einhalten!

Das Risiko: Tuning-Kits oder andere Manipulationen können Schäden am Antriebssystem sowie am Rad verursachen. Bei Unfällen, die auf Tuning zurückzuführen sind, drohen dann hohe Haftungskosten und strafrechtliche Verfolgung. Es besteht die Gefahr, Garantie und Gewährleistungsansprüche zu verlieren.

Bosch-Anti-Tuning

Tuning ist kein Kavaliersdelikt

Tuning ist definitiv ein Rechtsverstoß! Was viele nicht wissen: Mit getunten eBikes im öffentlichen Verkehr unterwegs zu sein, kann neben technischen auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung des Motors bis maximal 250 Watt werden rechtlich wie ein Fahrrad behandelt: ohne Versicherung, Kennzeichen oder Führerschein. Durch Tuning ändert sich dieser Status, denn das getunte eBike gilt in der Regel als Kleinkraftrad. Unter anderem drohen dem Fahrer, der ein Kleinkraftrad im öffentlichen Verkehr ohne entsprechende Haftpflichtversicherung, Kennzeichen bzw. Führerschein führt, Geld- oder Freiheitsstrafen sowie gegebenenfalls zivilrechtliche Konsequenzen wie etwa die Haftung für Personenschäden, wenn es zu Unfällen kommen sollte. Zudem besteht die Gefahr, dass Du, wenn Du Dein eBike tunen lässt, möglicherweise bestehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche auf das Bosch eBike-System und andere Fahrradkomponenten verlieren könntest.

Echte Gefahr für sich selbst und andere

Technische Manipulationen am eBike, beispielsweise die Erhöhung der Abschaltgeschwindigkeit auf über 25 km/h, verursachen konstruktiv nicht eingeplante Dauerbelastungen, auf die selbst die leistungsfähigen Komponenten nicht ausgelegt sind. Vorrangig sind dabei die Bremsen erhöhten Belastungen ausgesetzt. Aber auch Teile wie Lenker und Gabel sowie nicht zuletzt sogar der Rahmen oder mehr sind betroffen. Mit Tuning beeinträchtigt man daher die Sicherheit des gesamten Pedelecs und gefährdet sowohl sich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Anti-Tuning-Lösung ist daher ein weiterer Schritt, mit dem Bosch auf eine Anforderung reagiert, die in der aktuellen europäischen Norm (EN 15194:2017) für elektromotorisch unterstützte Fahrräder integriert ist.

Neuer Bosch PERFORMANCE LINE CX

Gleichstellung von Fahrrad und Pedelec

Heute ist ein Pedelec mit dem Fahrrad gleichgestellt – inklusive aller damit verbundenen Rechte und Pflichten. Es dürfen Rad- und Waldwege genutzt werden, es wird kein Kennzeichen und keine gesonderte Versicherung benötigt und vieles mehr. Dank dieser Gleichstellung ist bislang die weitgehend uneingeschränkte Nutzung des eBikes gewährleistet. Wer sein eBike durch Tuning manipuliert und dadurch mögliche Unfälle und Verletzungen in Kauf nimmt, provoziert strengere Reglementierungen und künftige Verbote durch die Politik – und verspielt damit die bislang geltenden Vorteile für alle anderen eBike-Fans!

Zum Schutz des Systems

Die Software der Bosch eBike-Systeme kann durch eine Sensorik während der Fahrt erkennen, ob das Pedelec getunt wurde, und schaltet dann in den Notlauf. Die Folge: Über einen Fehlercode im Display wird die Manipulation angezeigt und die Unterstützung wird heruntergeregelt. Der eBiker kann den ursprünglichen Fahrzustand wiederherstellen, indem er rund 90 Minuten mit dem Pedelec fährt. Sobald sich das System aber wieder im Normalbetrieb befindet erfolgt die Manipulationsabfrage erneut. Nach der dritten Wiederherstellung kann der Notlaufbetrieb nur noch von einem Fachhändler aufgehoben werden. Die Software schiebt Tuning den Riegel vor, schützt das System und macht Manipulation unattraktiv.

eBike-Besitzer benötigen keine extra Versicherung, kein Kennzeichen, keinen Führerschein und können viele Rad- und Waldwege nutzen – ein wertvolles Gut. Es ist im Interesse aller, diesen Status zu bewahren, um die gleichen Rechte und Freiheiten wie Fahrradfahrer zu genießen!

Alle weiteren Informationen finden sich auf www.bosch-ebike.com.