Neue Regeln für E-Scooter
Mit der 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde alles vereinheitlicht: In allen neun Bundesländern darf künftig nicht mehr am Gehsteig gefahren werden.
ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried: „Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln werden auch auf E-Tretroller anwendbar sein“. Alle Geräte mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 km/h gelten als E-Tretroller. Der Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille darf von Personen die mit E-Scooter unterwegs sind nicht überschreiten werden, weiters müssen vorhandene Radfahranlagen benutzt werden. Wie schon in Wien festgelegt, gilt jetzt in ganz Österreich: Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden!
Gehsteigfahren künftig verboten: Verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde das Befahren mit einem E-Tretroller auch auf Gehsteigen und Gehwegen erlauben – ist das der Fall, darf auf diesen Flächen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Auch in Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen muss das Tempo dem Fußgängerverkehr angepasst werden. Verfügt die Wohnstraße oder Begegnungszone über einen Gehsteig, dann ist dessen Benutzung nur dann erlaubt, wenn die Behörde das ausnahmsweise gestattet hat.
E-Tretroller müssen mit einer wirksamen Bremsvorrichtung, Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien (vorne weiß, hinten rot, seitlich gelb) ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht (etwa Nebel) müssen zusätzlich ein weißes Licht nach vorne und ein rotes nach hinten vorhanden und aufgedreht sein.
Generell gilt: Die Fahrer von E-Tretrollern haben sich – wie auch die Nutzer von mit Muskelkraft angetriebenen Geräten – so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden!
Radhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren: Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit dem E-Tretroller fahren, jüngere – so sie nicht einen Radfahrausweis besitzen – dürfen das nur in Begleitung einer zumindest 16 Jahre alten Person. In Wohnstraßen gelten diese Altersgrenzen nicht. Wie beim Radfahren besteht für Kinder bis zum zwölften Geburtstag die Radhelmpflicht.
Quelle: ORF.at
Micro Merlin X4 – Der gefederte Langstreckenläufer
Der Micro Merlin überzeugt nicht nur mit seiner Reichweite von bis zu 25 Kilometern, sondern auch mit hohem Fahrkomfort. Die grossen Räder in Kombination mit der Federung vorne und hinten führen selbst bei schlechten Strassenverhältnissen zu hohem Komfort. Das Vorder- und Rücklicht ermöglichen es dem Fahrer zudem auch nachts durch die Strassen zu düsen. Das Display auf welchem man Temperatur, Batteriestatus sowie die unterschiedlichen Fahrprogramme anschauen kann, gibt eine gute Übersicht. Ein weiterer grosser Vorteil des Merlins besteht darin, dass man mit wenigen Klicks den Fahrmodus anpassen und auf die persönliche Lieblingsgeschwindigkeit einstellen kann, mit bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.