Förderungsaktion Burgenland zur E-Mobilität 2021: E-Bike

Wer sich aktuell für ein Elektro-Fahrrad interessiert, sollte sich schnell entscheiden, denn es gibt wieder die E-Bike Förderung – dieses Jahr jedoch nur bis 31.03.2021.

Wie schon 2011 gibt es auch heuer wieder im Burgenland eine E-Mobilitätsförderung zum Ankauf von E-Bikes für Privatpersonen. Die Förderungssumme vom Land Burgenland pro E-Bike beträgt 10%, jedoch bis maximal 150,00€. Dass bedeutet, falls du ein E-Bike um z.B.: 2.999€ bei uns kaufst, bekommst du 150,00€ vom Land Burgenland gefördert. Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar und wird auf dein angegebenes Konto (Förderungsansuchen) überwiesen.

Weiters gibt es die Möglichkeit als „Energie Burgenland Kunde“ bei einem Optima Tarif seine Bonuspunkte einzulösen. Falls du Premiumkunde der Energie Burgenland bist, bekommst du pauschal 150€ auf deine nächste Jahresendabrechnung gut geschrieben. Einige Gemeinden bieten einen „Bürgermeister/in Bonus“ an, mit dem die jeweiligen Gemeindebürger nochmals bis zu 100€ retourniert bekommen.

Als burgenländisches E-Bike Kompetenzcenter helfen wir dir direkt beim Kauf deines E-Bikes mit den Landes-Förderformalitäten und informieren dich zusätzlich direkt bei uns im Shop über alle Fördermöglichkeiten bis zu 650,00€!

Es gibt wieder die E-Bike Förderung im Burgenland. Bei dieser E-Mobilitätsförderung sind alle Elektrofahrräder betroffen.

Voraussetzung um in den Genuss der „Land Burgenland Förderung“ beim Kauf eines neuen E-Bikes zu kommen ist:
1.) der Hauptwohnsitz im Burgenland,
2.) der Kauf bei einem Unternehmen mit Sitz im Burgenland und
3.) der Antrag als Privatperson muss bis spät. 31.3.2021 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingelangt sein.

Da dieser Fördertopf begrenzt ist, empfehlen wir dir schnell zu sein um auch tatsächlich davon zu profitieren.

Du hast noch Fragen zu einem E-Bike von uns?
Wir freuen uns auf deine Anfrage: 02626 63224

Zum direkten Download für den Antrag/das Ansuchen sowie die Richtlinie zur Fördermaßnahme:
• Antrag/Ansuchen um Gewährung einer Förderung für Fahrzeuge mit Alternativantrieb: E-Bike (Elektrofahrrad)
• Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit Alternativantrieb: E-Bike (Elektrofahrrad)